5.6.23
Unverantwortliche Aufhebung des Teilbaustopps trotz illegaler Verlagerung von Giften
Die weitgehende Aufhebung des Teilbaustopps an der A49 zeigt einmal mehr, dass das Regierungspräsidium in Gießen der Bau-ARGE die Missachtung von Bestimmungen durchgehen lässt statt den Wasser- und Bodenschutz umzusetzen.
Denn:
Die Argumentation des Regierungspräsidiums offenbart dabei gravierende Lücken.
Denn:
Das ist zudem nicht die einzige illegale Verlagerung von belasteter Erde. Denn:
Damit nicht genug:
Katharina Lipinski von den Parents for Future resümiert: „Das alles zeigt, dass die Behörde NICHT sicherstellen kann, dass keine kontaminierte Erde verlagert wurde. Und jetzt, wo in einem sensiblen Bereich der Trinkwassergewinnung Gifte gefunden wurden, versucht sie, mit dem Hinweis auf eine wasserundurchlässige Folie zu beschwichtigen (die allerdings unterhalb der Böschung gar nicht eingebaut wird!) Dabei wurde die Vorgabe, dass nur SCHADSTOFFFREIE Erde in der Trasse wieder eingebaut werden darf, im nahegelegenen Trassenbereich am Geyersberg vorschriftsmäßig umgesetzt. Dort wurde die Erde VOR dem Einbau beprobt - und dass, obwohl dort keine potentiell kontaminierte Erde aus dem WASAG-Gelände, sondern unverdächtige Erde aus einem anderen Bauabschnitt eingebaut wurde. Im Gegensatz dazu unternimmt das Regierungspräsidium nichts gegen die Verlagerung der vielen dokumentierten Restbelastungen - auch außerhalb der Hexa-Packhäuser – und verweist stattdessen auf die „repräsentativen“ Messungen - als ob diese die Restkontaminationen einfach verschwinden lassen könnten"
Dass das Regierungspräsidium diese Verlagerungen sowie die Verlagerung von unzureichend beprobter bzw. gänzlich unbeprobter Erde aus dem Altlastengelände der WASAG deckt, dass sie keine Sorge dafür trug, dass die Dammaufschüttung im Rahmen des Hexylfundes beprobt wurde und auch jetzt lediglich sechs oberflächliche Schürfen für hinreichend erachtet, ist ein Skandal. Dabei machen es die vielen gravierenden Verstöße gegen die Bestimmungen des Bodenschutzes mehr als wahrscheinlich, dass sich die Wasserqualität in etlichen Bereichen der Trasse signifikant verschlechtert hat. Das Regierungspräsidium schreibt, es seien keine festgestellt worden – aus dem einfachen Grund, dass PAK gar nicht beprobt und Wasser außerhalb des WASAG-Geländes nicht auf Sprengstoffe kontrolliert wird. Wonach nicht gesucht wird, das kann auch nicht gefunden werden!
Daher ist es unbedingt erforderlich,
Alles andere ist Rechtsbruch.
[i] Erläuterungsbericht Bodenuntersuchungen vom 31.3.2008, S. 186 und S. 228
[iI] Belastungen unter Wegen und Straßen sind bereits in der Anlage 13.1.1 zum Planfeststellungsbeschluss (Erläuterungsbericht Bodenuntersuchungen vom 31.3.2008) dokumentiert.