Pressemitteilung vom 25. Oktober 2022

 

Befürchtung bewahrheitet sich: Gift im Grundwasser!

Eine schon lange geäußerte Befürchtung hat sich bewahrheitet: Im Trinkwasserschutzgebiet in Stadtallendorf sind seit einigen Monaten krebserregende sprengstofftypische Verbindungen deutlich nachweisbar. In drei verschiedenen Messstellen wurde im März 2022 der sogenannte Geringfügigkeitsschwellenwert bei verschiedenen sprengstofftypischen Verbindungen  um das bis zu 60fache überschritten. „Geringfügigkeitsschwellenwert“ bezeichnet dabei den Wert,  bei dem „keine relevanten ökotoxischen Wirkungen auftreten und gleichzeitig die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden“.

 

Die Werte im März 2022 lagen dabei nochmal höher als bei der ersten signifikanten Steigerung im Dezember 2021(1). Sie legen nahe, wie begründet der Vorwurf ist, dass es bei der Sanierung der Altlasten im vom Ausbau der A49 betroffenen Bereich des WASAG-Geländes gravierende Missstände gibt. Z. B. ist nur der kleine Bereich von bekannten Gebäuden im Trassenbereich des WASAG-Geländes saniert worden. Und obwohl  „das Auffinden weiterer Altlasten-Verdachtsflächen während des Trassenbaus durchaus im Bereich des Möglichen liegt“ (2) und für die Tieferlegung der Trasse im WASAG-Gelände weit über 400.000 m3 ausgegraben werden, wurde auf eine Beprobung etlicher großer Flächen verzichtet. Auch die gutachterlich geforderte und von Politikern angekündigte Kontrollanalytik (3) wurde nur mangelhaft umgesetzt: Für mehr als die Hälfte des Trassengeländes hat es keine Beprobungen der Erde gegeben.

 

Im hessischen Baumerkblatt heißt es, der Bauherr habe auf Flächen, auf denen Kontaminationen nicht ausgeschlossen werden können, zu prüfen, ob der Boden kontaminiert ist (4). Und im Bodenmanagementkonzept der Bau-ARGE ist dokumentiert, dass trotz der Sanierung noch „relevante Schadstoffbelastungen in den Bereichen des WASAG-Geländes verblieben“  sind (5). Trotzdem wurde Boden Lasterweise ohne Beprobung verlagert. 

Eine solche Verlagerung ist verantwortungslos. Und Messungen legen nahe, dass damit tatsächlich Kontaminationen verlagert wurden. Denn allein mit der Verlagerung von kontaminierter Erde lässt sich erklären, dass an bisher unbelasteten Stellen der Sprengstoff TNT nachgewiesen wurde. So wurde im Dezember 2021 nördlich des WASAG-Geländes (Foto 1) TNT gemessen. Wo soll diese Kontamination herkommen, wenn das Wasser das Altlastengelände hier noch gar nicht durchflossen hat? Und wie anders als mit der Verlagerung von kontaminierter Erde lässt sich erklären, dass im Sommer sowohl in einer Pfütze an der Trasse (Foto 2) wie auch in dem trassennahen Flüsschen Joßklein TNT nachgewiesen wurde? Unzählige LKWs haben Erde aber auch an andere Stellen der Trasse – auch in die Wasserschutzzone II – verlagert, wo das Grundwasser nicht auf sprengstofftypische Verbindungen überprüft wird.

Daher muss es nun höchste Priorität haben, den Trinkwasserschutz mit konkreten Maßnahmen sicherzustellen. So ist nach gegenwärtigem Sachstand noch keine Sickerwasserprognose in Auftrag gegeben (6), obwohl sie nach rechtlichen Bestimmungen geboten ist. Grundlage dieser Sickerwasserprognose muss eine hydrogeologische Modellierung sein, wie sie bisher nur für das benachbarte Gelände der Dynamit AG erstellt wurde. Allein eine solche Modellierung ermöglicht es, auszuschließen, dass es der Ausbau der A49 ist, der für den exorbitanten TNT Messwert an der Standortschießanlage in Kirtorf verantwortlich ist. Hier wurde im September 2021 eine 260fache (!) Überschreitung des Geringfügigkeitsschwellenwertes für TNT gemessen.  (7)

Außerdem ist nun eine hydraulische Sicherung einzurichten wie im Sanierungsplan vorgeschlagen (8). Denn anders als von Politikern behauptet (9) umfasst die hydraulische Sicherung in Stadtallendorf nicht den vom Trassenausbau betroffenen Teil des WASAG-Geländes, sondern lediglich das benachbarte Gelände der Dynamit AG. Seit dem Ende der dortigen - überaus modellhaften - Sanierung 2005 wurden durch diese Sicherung über 1000 kg Sprengstoff aus dem Wasser gefiltert. (10) Das zeigt, dass dies eine effektive Maßnahme zur Sicherung der Qualität des Trinkwassers ist.

 

Es duldet keinen Aufschub, solche rechtlich gebotenen wirkungsvollen Konsequenzen aus den Messdaten des Grundwassermonitorings zu ziehen. Denn nicht nur die Bürger Stadtallendorfs trinken das Wasser aus dem vom Trassenbau betroffenen Gelände, sondern noch ca. 500.000 weitere Menschen.

 

1)    Vgl. den Kurzbericht zum Grundwassermonitoring im März 2022 vom 8.6.22. Anders als im letzten Jahr wurde eine Einsichtnahme im Regierungspräsidium trotz wiederholter Nachfragen nach dem hessischen Umweltinformationsgesetz bisher abgelehnt. Die Werte liegen den Parents for Future dennoch vor. 

2)    Stellungnahme des Regierungspräsidiums zum Antrag des ASV Marburg zur Planfeststellung für den Neubau der BAB 49 Abschnitt Stadtallendorf – Gemünden vom 2.5.2007

3)    https://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/4/03694.pdf  (Antwort auf Frage 1 und 4)

4)     https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2022-08/baumerkblatt_2018-09-01_0.pdf  Dort heißt es unter 1.1. die Verordnung gelte für Baumaßnahmen auf Flächen, auf denen Kontaminationen mit Schadstoffen nicht ausgeschlossen werden können und unter 2. der Bauherr habe vor dem Aushub zu prüfen, ob der Boden kontaminiert ist.

5)    Bodenmanagementkonzept der Bau-ARGE A49 (Stand: 20.4.21), Seite 8

6) Auf der Landesmitgliederversammlung der Grünen am 11.6.22 hatte die hessische Umweltministerin Priska Hinz zugesagt, den Grundwasserschutz sicherzustellen und auch, dass es eine Sickerwasserprognose geben würde, „wenn es an irgendeiner Stelle zu einem Problem kommen wird.“ Das ist jetzt der Fall!  https://www.youtube.com/watch?v=bOVIJtA1fpE&t=15278s  4 h15 min 08 – 18 sec 

7) Die Standortschießanlage Kirtorf liegt nur ca. 1,5 km von der Kläranlage an der Hauptmann-Matthes-Straße entfernt, wo Arbeiten zur Verlegung von Kanälen durchgeführt wurden, ohne dass der Boden beprobt worden wäre. (https://www.danni-lebt.de/un-recht/rp/kl%C3%A4ranlage

Am deutlich weiter von WASAG-Gelände entfernten Standortübungsplatz in Kirtorf gab es dagegen nur minimale Überschreitungen des Geringfügigkeitsschwellenwertes.

Zum Vergleich: die Messstelle A 33, die die Füllgruppe II überwachen soll, ist ca. 2 km vom Sanierungsgebiet entfernt.

8) Sanierungsplan ehem. WASAG-Füllgruppe II im Bereich der Trassenquerung der BAB 49, Anlage 8.1. Grundwassermonitoring, S. 3, vom 27.10.2017

9) https://dserver.bundestag.de/btd/19/217/1921748.pdf  Antwort auf Frage 1

10) Genauere Zahlen in der Grafik rechts auf der folgende Seite:

https://www.him-stadtallendorf.de/arbeitsfelder/wasser_hydr_sicherung.html  

Hier geht es zu einem Artikel im "Untergrundblättle".