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6/2020 Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der wasserrechtlichen Prüfung fehlerhaft ist. Im Urteil heißt es: "Dieser Fehler führt jedoch nicht
dazu, dass der ... Planfeststellungsbeschluss nunmehr wieder in Frage gestellt werden müsste. Insbesondere ist eine Aussetzung seiner Vollziehung ... nicht
erforderlich ... Gegebenenfalls können erforderliche Schutzmaßnahmen nachträglich angeordnet werden ..." (Im Urteil die Nummer 56) Erst im November lag dem BUND die Begründung dieses wenig nachvollziehbaren Urteils vor,
die Stellungnahme findet sich hier. Deutlich wird
darin, dass Tarek al-Wazir allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz durchaus Möglichkeiten hat, den Ausbau zu stoppen.
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8/2020 Das Land Hessen unterschreibt mit der DEGES einen Projektvertrag über den Ausbau der A 49. Die Unterschriften auf S. 143
sind dabei so geschwärzt, dass nicht ersichtlich ist, wer diesen Vertrag für das Land Hessen unterzeichnet hat. Der Forderung vom 20.10.20, den auch in anderen wichtigen Teilen geschwärzten Vertrag offen zu legen, wurde bisher nicht nachgekommen. Es
liegen zu diesem Zeitpunkt weder ein Sanierungsbericht noch ein Gutachten zur wasserrechtlichen Rahmenlinie vor.
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Die Bundesregierung beantwortet Nachfragen nach dem Wasserschutz mit etlichen nicht zutreffenden Aussagen.
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9/2020 Pünktlich zum Beginn der Rodungssaison bescheinigt am 28.9. ein von der DEGES beauftragtes Gutachten Unbedenklichkeit bezüglich des
Wasserschutzes. In der Zwischenzeit wurde das Gutachten auf die Homepage der DEGES verschoben.
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Die Verantwortungsträger werden darüber informiert, dass die Ausgleichsmaßnahmen, die der Eingriff in das FFH-Gebiet Herrenwald notwendig macht, nicht wie vorgeschrieben umgesetzt wurden. Trotzdem wird im Oktober mit dem Bau
begonnen.
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10/2020 Die EU-Kommission entscheidet, die Petition bleibt
geschlossen.
Ein Greenpeace Gutachten belegt, das das
Wasser-Gutachten nicht ausreichend ist. Auch ein vom Aktionsbündnis "Keine A49" in Auftrag gegebenes Gegengutachten sieht in dem DEGES Gutachten erhebliche Mängel. Tarek Al-Wazir
äußerst sich vor dem Studium "Das Gutachten ... sei "unzureichend
fundiert" ... werde geprüft ... habe für die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ... aber keine juristische Relevanz, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung ..."
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Mit den Rodungsarbeiten beginnen die Bauarbeiten für den Ausbau der A49, obwohl der Sanierungsbericht dem Regierungspräsidium noch nicht zur Prüfung vorlag.
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Journalist:innen werden im Dannenröder Forst wiederholt an ihrer Arbeit gehindert.
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11/2020 Campact übergibt dem hessischen Verkehrsminister T. Al-Wazir 220.000 Unterschriften gegen den Autobahnausbau. Dieser sieht sich allerdings nicht in der Verantwortung - anders als der BUND in seiner Stellungnahme vom 23.11.20 und selbst als der
wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seiner Ausarbeitung vom 2.12.20 (Darin heißt es z. B. "Eine Verpflichtung zur
Durchführung lässt sich alleine aus einem Planfeststellungsbeschluss daher nicht ableiten" (S. 6) - hier geht es zu einer Zusammenfassung
der Linken).
- Der Bundesverkehrsminister A. Scheuer verweigert die Annahme der 220.000 Unterschriften.
- In einer Petition wird der deutsche Bundestag aufgefordert, die Alternative Planfall P2 zu prüfen.
- Die ahu antwortet auf das Gegengutachten zum Wasserschutz. Dieses
enthält zahlreiche Mängel und Falschaussagen.
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11-12/2020 Dem von der Polizei immer wieder ausgerufene Grundsatz „Sicherheit vor Schnelligkeit“ wird von
parlamentarischen Beobachtern widersprochen.
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12/2020 Die Linken stellen einen Antrag auf Überprüfung der wasserrechtlichen Erlaubnisse. Dieser Antrag wird in der Tagesordnung der Plenarsitzung im Februar
2021 so weit nach hinten gesetzt, dass er nicht mehr behandelt wird.
- Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages stellt die Verantwortung des Landes Hessen für den Autobahnausbau fest: "Eine Verpflichtung zur Durchführung lässt sich alleine aus einem
Planfeststellungsbeschluss daher nicht ableiten."
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1/2021 Der Petitionsausschuss des hessischen Landtags weist die Petition von März 2020 ohne inhaltliche Auseinandersetzung ab.
- Der Petitionsausschuss des Bundestages entscheidet, diese Petition zunächst nicht zu veröffentlichen, weil es (angeblich) weitere Petitionen zur A 49 gibt, die alle zeitgleich geschaltet
werden sollen.
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1/2021 Auch die Antwort der hessischen Landesregierung zum Wasserschutz enthält etliche Ungenauigkeiten und Fehler.
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2/2021 Die Petition ist ohne weitere Unterschriften angenommen worden. Wann darüber entschieden, wird ist offen. Deswegen gilt es jetzt, alle Bundestagsabgeordneten, v. a.
die Mitglieder des Petitionsausschusses und des Verkehrsausschusses darauf hinzuweisen, dass sie mit ihrer Stimme für diese Petition gleichzeitig das Klima, die Natur, das Wasser und die
Steuergelder schützen können. Hier geht es zu einer Campact-Petition für mehr Öffentlichkeit und ein kurzweiliges dreiminütiges Informationsvideo.
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Ohne Genehmigung werden unter Polizeischutz Bäume
gefällt. (Ordnungswidrigkeit nach § 29 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 12 Abs. 2 HWaldG an). Für viele weitere Rodungen ist die Rechtsgrundlage ungeklärt. Sie widersprechen der
Darstellung der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH), dass keine weiteren Fällarbeiten notwendig seien. (Vgl. die Darstellungen am 8.12.20 und 21.12.20)
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Während Tarek Al-Wazir weiterhin bestreitet, Möglichkeiten zu haben, den Ausbau aufzuhalten,
heißt es aus den Bundesministerien, die Bauausführung liege in Hessen.
- Für ein Betonwerk werden weitere Bäume gefällt, obwohl dies eine Änderung des Planfeststellungsbeschluss erfordert hätte.
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3/2021 Die gerodeten Flächen werden an die Autobahngesellschaft übergeben.
Regio Consult schreibt im Auftrag der Fraktion Die Linke eine Gegenstellungnahme, in der dem Gutachten der ahu
gravierende Mängel vorgeworfen werden.
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Entgegen den Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss werden im Wasserschutzgebiet an der Joßklein Baustraßen angelegt.
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Unter Polizeischutz werden für den Ausbau der A 49 Strommasten
versetzt, ohne dass dafür eine Genehmigung vorliegt.
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4/2021 Entgegen den Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss zum Schutz der Fledermäuse wird die gerodete Trasse nachts hell erleuchtet. Auch werden verbotene nächtliche Arbeiten dokumentiert.
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Entgegen den Vorgaben der Feldwegesatzung der Stadt Homberg
§4.3 genehmigt die Bürgermeisterin die Nutzung von Feldwegen ohne Beteiligung des Magistrats
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Es finden Bauarbeiten auf der Trasse statt, obwohl die Sanierung
lückenhaft ist und eine komplette Sanierung erforderlich ist. Die im Gelände dokumentierten
Giftstoffe Trinitroanilin, Trinitrochlorbenzol und der Zündersprengstoff Tetryl wurden nicht beprobt. Außerdem ist weiterhin unklar, ob die Voruntersuchungen der Sanierung
ausreichend waren. Das Regierungspräsidium reagiert nicht auf den Hinweis, dass Grundmauern eines unbekannten Gebäudes auf der Trasse entdeckt wurden und auch nicht auf den Hinweis, dass
die auf der Trasse verteilten geschredderten Gehölze
und Tannennadeln potentiell Hexogen freisetzen.
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Die Strabag beginnt unter Polizeischutz mit Arbeiten auf
dem Gelände eines Bauern, der keiner Überlassung des Geländes zugestimmt hatte.
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5/2021 Nicht die Trasse wird zur Baulogistik genutzt, wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, sondern die
Straßen und Wege der umliegenden Ortschaften. Dabei wird auch ein überregionaler Radweg zerstört.
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6/2021 Nicht sanierte Erdmassen werden aus dem
Altlastengelände der WASAG u. a. in die Joßkleinaue transportiert. Für die vorgeschriebenen stichprobenartigen Beprobungen liegen im Regierungspräsidium keine Protokolle vor. Sie
werden erst im Dezember 2021 angeordnet und im März 2022 durchgeführt. Diese Nachbeprobung hat gravierende Mängel (vgl. die Hintergrundinformationen der Pressemitteilung)
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Obwohl keine Beweise für eine Straftat vorliegen, wird eine Baumbesetzerin auf Basis widerlegter mündlicher Äußerungen von Polizisten zu zwei Jahren und 3 Jahren Gefängnis verurteilt.
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Aus Kostengründen beprobt jetzt ein neues Institut das Wasser im WASAG-Gelände. Sämtliche
vorher gemessenen Kontaminationen sind diesmal nicht nachweisbar. Die Beprobung findet dabei zum Teil in weit entfernten Messstellen statt.
- Im Flüsschen Joßklein und in einer Pfütze auf der Trasse wird TNT nachgewiesen. Das Regierungspräsidium kann keinen
Zusammenhang mit dem Autobahnausbau erkennen, obwohl hier unbeprobte Erde aus dem WASAG-Gelände eingebracht worden war.
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9/2021 Die DEGES setzt die
Bestimmung nicht um, dass Oberflächenwasser auf der Trasse mithilfe von Regenrückhaltebecken gereinigt werden müssen.
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Bestimmungen zum Gewässerschutz werden
auch von Baufahrzeugen missachtet. Eine entsprechende Nachfrage bei der
DEGES führt zu nicht zu einer Antwort, sondern zu weiträumigeren Absperrungen.
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Es zeigt sich, dass bezüglich des Grundwassermonitorings
der Bescheid zum Sanierungsplan nicht eingehalten wird.
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Erst im September - nachdem schon viel Erdmaterial abtransportiert wurde - geht das Regierungspräsidium den im April im WASAG-Gelände auf der Trasse gemeldeten Grundmauern nach und stellt fest, dass diese nicht auffindbar sind. Kein Wunder
- wurde doch inzwischen die Oberfläche der Trasse in diesem Bereich bereits abtransportiert.
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10/2021 Eine Vermessung des Dannenröder Forstes ergibt eine Rodungsfläche, die die planfestgestellten Genehmigungen um mindestens 25 % übersteigt. Trotzdem wird entlang der Trasse, für das
Regenrückhaltebecken S und für eine Fledermausstraße weiter gefällt. Die DEGES behauptet, es wäre nur planfestgestellt gerodet worden.
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11/2021 Die Polizei begleitet "Rückschnittsmaßnahmen" im Maulbacher Wald zur Verlegung einer Stromtrasse. Das kommt einer Fällung auf Raten gleich.
- Nach Nachfragen zu den Grundwasser-Messdaten von Juni 2021 ist nun erstmals (!) die seit 2014 geforderte Messstelle A 33 beprobt. Ein Ersatz für die nicht beprobbare Messtelle B 336 wird
trotz der Vorgabe im Bescheid zum Sanierungsplan NICHT eingerichtet.
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11/2021 Auch auf Nachfragen sowohl bei der Planfeststellungsbehörde als auch dem Regierungspräsidium hin bleiben die Wasseransammlungen auf der Trasse - obwohl auf dem WASAG-Gelände
dadurch Schadstoffeinträge drohen. Security sichert die Arbeiten und sucht zu verhinderen, dass Anwohner:innen Verstöße dokumentieren. (Erst im Dezember - fast drei Monate nach den
ersten Vorwürfen - wird in der Nähe des WASAG-Geländes ein mobiles Absetzbecken installiert.)
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11/2021 Ein Verantwortungsträger der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen spricht sich gegen einen Antrag aus, ein Gutachten zur Wasserrahmenrichtlinie mit aktuellen Daten in
Auftrag zu geben, u. a. mit der
Begründung, dieser (in Wahrheit erstmals gestellte) Antrag sei schon mehrfach gestellt worden. (ab Minute 6:13:20)
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12/2021 Diverse Unwahrheiten sind
in den Antworten aus dem Regierungspräsidium zu den Vorwürfen zum mangelhaften Trinkwasserschutz enthalten.
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1/2022 Die Autobahn GmbH gibt zu, dass sie die Rodungsfläche zu gering angegeben hat.
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2/2022 Die Missstände werden - sortiert nach Verantwortlichen - im Danni-Unrechtskalender
dokumentiert.
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4/2022 Obwohl im Planfeststellungsbeschluss vorgegeben ist, dass sämtliches Baustellenwasser zu reinigen ist, wird dokumentiert, dass das nicht der Fall ist.
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5/2022 Die Bauausführenden separieren Erdhaufen im WASAG-Gelände, melden aber dem Regierungspräsidium keine Sprengstofffunde. Erst als Bürger:innen den Fund von Hexyl melden,
kommt es zum teilweisen Baustopp.
- Trotz Baustopp werden Materialen vor Ort noch geschreddert - ungeachtet des Umstands, dass darunter Giftstoffe und
Fremdmaterialien sind, die hätten separiert werden müssen.
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8/2022 Der Baustopp wird aufgehoben. Es haben sich keine Sprengstoffe gefunden. Erst die Einsichtnahme in die Fuhrscheinlisten offenbart, dass die Bau-ARGE offensichtlich nicht kommuniziert hat, dass der überwiegende Teil der Erde aus der mit Hexyl verseuchten Baugrube an der
Artilleriestraße nicht dort eingebracht wurde, wo Erde beprobt wurde..
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10/2022 Sprengungen werden durchgeführt, ohne dass ein hydrogeologisches Gutachten vorliegt und ohne dass die
Auflagen eingehalten werden. Keine Behörde sieht sich dafür verantwortlich.
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12/2022 Abweichend von seiner Haltung, die Planfeststellungsbehörde sei nicht mehr für den Autobahnausbau zuständig erteilt Tarek Al-Wazir nachträgliche Anordnungen zum
Wasser. Diese Anordnungen lassen aber wichtige Aspekte außer Betracht.
- Obwohl das Bodenmanagementkonzept der Bau-ARGE nicht den Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung entspricht, sieht das
Regierungspräsidium Gießen keinen Handlungsbedarf.
- Die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen zur Erweiterung des Betriebsgelände von Ferrero offenbaren, dass Wurzelholz dort beprobt werden muss. Für den Autobahnausbau durfte es unbeprobt geschreddert werden, obwohl sich das im WASAG-Gelände produzierte Hexogen noch besser in den Wurzeln speichert als das im
DAG-Gelände produzierte TNT.
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1/2023 Der Geringfügigkeitsschwellenwert für Hexogen wird im WASAG-Gelände seit einem Jahr um das über 40fache überschritten. Das Umweltbundesamt sieht die
Notwendigkeit, hier zu handeln. Das Regierungspräsidium handelt, in dem es weiter beobachtet.
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2/2023 Die Skandale zum Autobahnausbau werden nach Themen sortiert im Danni-Skandalkalender veröffentlicht.
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3/2023 Eine Aufforderung, die 12.000 Kubikmeter unbeprobt verlagerter Erde aus der mit Hexyl kontaminierten Baugrube nachträglich zu beproben, wird nicht
umgesetzt, obwohl die Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Gießen zur Aufhebung des Baustopps im August 2022 so
klingt, als sei sämtliche Erde beprobt worden.
- Baustellenwasser wird ohne Vorreinigung nicht planfestgestellt in den Hirschbach geleitet.
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4/2023 Aufgrund der unzureichenden Entwässerungsmaßnahmen steht ein ganzer Wald unter sedimenthaltigem
Baustellenwasser.
- Auch die Einleitestelle der Fernableitung steht unter Wasser. Obwohl hier Schadstoffeinträge in das Grundwasser möglich sind, ist
eine Untersuchung der Auswirkungen NICHT Bestandteil der nachträglichen Anordnung von 12/2022.
- Erdtransporte nach Gonderskirchen tauchen bisher in den Fuhrscheinlisten nicht auf. Die Laster halten sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Dass es bei einem umgestürtzten LKW keine
Verletzten gab, ist ein Wunder.
- Im WASAG-Gelände werden Mauersteine mit PAK-Belastungen gefunden. Diese hätten entsorgt werden müssen. Das
Regierungspräsidium schreibt, es habe die Steine nicht auffinden können.
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5/2023 PAK-Funde in der nicht nachbeprobten Dammaufschüttung führen zu einem Baustopp und einer
Nachbeprobung. Diese Nachbeprobung umfasst aber nur Erde, die kaum kontaminationsverdächtig ist. Die am ehesten betroffene Mitte der Dammaufschüttung bleibt unbeprobt.
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6/2023 Die Meldung weiterer PAK-Funde im WASAG-Gelände bleibt folgenlos,
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9/2023 Weiterhin wird das Baustellenwasser nur unzureichend gereinigt.
- Die hessischen Ministerien decken die mangelhafte Nachbeprobung der Erde, die im Rahmen des Hexylfundes hätte untersucht
werden müssen