Bei einem Informationstermin am 25.02.1997 wurde vorstehender Ausdruck als großer Vorteil des Ausbaus der A 49 herausgestellt!
4/2009 Das Land Hessen sieht keine Notwendigkeit für eine Aktualisierung der sechs Jahre alten Kosten-Nutzen-Analyse (zu Frage 6), obwohl das betroffene Gebiet in der Zwischenzeit als europäisches Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde.
6/2009 Die Landesregierung ist sich sicher: "Mit der kontinuierlichen Baurechtschaffung wird bei einsetzender Bautätigkeit an der VKE 20 die Gewissheit für die Umsetzbarkeit aller drei Abschnitte bestehen. Selbst wenn die Planfeststellungsbeschlüsse
beklagt werden sollten, ist davon auszugehen, dass noch während der Bauzeit des ersten Abschnitts (VICE 20) das Baurecht für
die beiden Folgeabschnitte erlangt werden kann" (letzter Abschnitt)
9/2009 Der Hessisches Landtag beschließt: "Der Hessische Landtag fordert die Landesregierung und die Bundesregierung auf, gemeinsam die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der A 49 zu schaffen."
3/2010 Eine Anfrage zeigt auf, dass die Differenzen zwischen Bund und Land noch nicht ausgeräumt sind. Nach
Presseberichten ist der Baubeginn nicht mit dem Bund abgestimmt. (Frage 4)
5/2010 Die Botanische Vereinigung in Hessen schreibt eine Stellungnahme zum Ausnahmeverfahren. In einer mündlichen Stellungnahme wird es den Naturschutzverbänden untersagt, "auf Fehler hinzuweisen, soweit sie über den engen naturschutzfachlichen Bereich" hinausgehen." (vgl. die Vorbemerkung der Quelle)
2/2011 Die Grünen stellen eine ungünstige Trassenwahl fest: "Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Autobahn A 49 - VKE 40 - sind auf Grund der ungünstigen Trassenwahl Fragen zum Grund-, Trink- und Oberflächenwasserschutz sowie der Sprengstoffaltlastenproblematik aufgeworfen worden: Die geplante Trasse der A 49 soll auf einer Strecke von 2,5 km durch den Bereich des Altlastenstandortes des ehem. Sprengstoffwerkes WASAG im Bereich der Stadt Stadtallendorf führen. Dieser unter Altlastenverdacht stehende Bereich liegt zudem in der Schutzzone III a der Trinkwasserbrunnen des Wasserwerkes Stadtallendorf des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke (ZMW), der größten und bedeutendsten Trinkwassergewinnungsanlage Mittelhessens."
3/2012 Im Bundesverkehrswegeplan fehlen sowohl die Ausbaustücke VKE 30 als auch VKE 40 (vgl. Vorbemerkung der Quelle) Trotzdem geht Landesregierung geht "davon aus, dass alle drei Abschnitte zur Fertigstellung der A 49 realisiert werden." (Abschlussbemerkung)
6/2012 Im Landtag erfolgt der Hinweis, dass "im Stellungnahmeersuchen gegenüber der Europäischen Kommission (im
Rahmen eines Ausnahmeverfahrens wegen des Natura-2000-Gebiets bei Stadtallendorf) erklärt wurde, dass ein Ende der A 49 bei Stadtallendorf aus verkehrlichen Gründen nicht genehmigungsfähig ist", dazu ihre Frage nach dem Widerspruch, im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zur VKE 30 diesem Abschnitt einen eigenen Verkehrswert zuzusprechen Der Verkehrsminister ist sich sicher: "Durch die entsprechenden Planfeststellungsbeschlüsse werden von der Landesregierung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen kontinuierlichen Weiterbau der A 49 bis zur A 5 geschaffen."Er behauptet: " Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass für die Bundesregierung die vollständige Rechtssicherheit der gesamten Planung des A-49-Lückenschlusses ursprünglich Voraussetzung für eine Bereitstellung von Bundesmitteln gewesen sein soll. Insoweit hat die Landesregierung auch keinen diesbezüglichen Einfluss ausgeübt." (auf Frage 1 der Quelle) Da waren Ferrero und die Gießener Zeitung offenkundig besser informiert, denn die wussten das bereits 12/09 (siehe oben), auch die SPD war informiert und fragte daher im März 2010 nach (siehe oben). Dass Teilstücke der Autobahn nicht komplett fertig gebaut werden, hält die Regierung lediglich für einen "theoretische Planfälle" (Schlusssatz der Quelle)
8/2012 Dem Petent bei der EU wird Einsichtnahme in die der Genehmigung zugrunde liegenden Dokumente verwehrt. Immer noch gibt es unterschiedliche Haltungen zum Ausbau zwischen Bund und Land: "Wie erklärt sich die Landes-regierung die unterschiedlichen Darstellungen des Bundesministeriums für Verkehr und des Hessischen Ministeriums für Verkehr bezüglich der eigenen Verkehrswerte der drei Abschnitte der A 49 wie mehrfach öffentlich dargestellt (z.B. in der HNA vom 24.2.2010 "Ministerium zur A 49: Kein Geld für Teilabschnitt: Der Sprecher des Ministeriums Sven U. erklärte auf Anfrage, dass die Trasse erst dann gebaut werde, wenn "bestandskräftiges Baurecht für alle Bauabschnitte vorliegt")?"
10/2013 Die hessische Landesregierung bestätigt, dass die EU-Argumentation der 13.600 neuen Arbeitsplätze nicht den Tatsachen entspricht und dass sie dies nicht aus eigenem Antrieb gemeldet hat. (Antwort auf Frage 5)
8/2017 Das Planfeststellungsverfahren ist bereits abgeschlossen, obwohl noch kein bestandskräftiger
Planfeststellungsbeschluss vorliegt.10/2019 Auf die Frage, ob der EU-Kommission bewusst ist, dass "sämtliche Gründe für die Ausnahmegenehmigung falsch sind", antwortet die Kommission im November, dass sie "keinen Grund hat, diese Angaben anzuzweifeln".
4/2020 "Mitteilung an die Mitglieder" zur Petition zur Rücknahme der Genehmigung (Punkt 5: "Die Kommission hat die vom Petenten geltend gemachten Fehler bei ihren eigenen Analysen nicht festgestellt. Fazit: Die Kommission sieht keinen
Grund, der einen Widerruf oder eine Änderung ihrer Stellungnahme zu diesem Projekt rechtfertigen würde.)
Der Bundesverkehrsminister A. Scheuer verweigert die Annahme der 220.000 Unterschriften.
In einer Petition wird der deutsche Bundestag aufgefordert, die Alternative Planfall P2 zu prüfen.
Die ahu antwortet auf das Gegengutachten zum Wasserschutz.
Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages stellt die Verantwortung des Landes Hessen für den
Autobahnausbau fest: "Eine Verpflichtung zur Durchführung lässt sich alleine aus einem Planfeststellungsbeschluss
Der Petitionsausschuss des Bundestages entscheidet, diese Petition zunächst nicht zu veröffentlichen, weil es
(angeblich) weitere Petitionen zur A 49 gibt, die alle zeitgleich geschaltet werden sollen.
Es werden weiterhin viele Bäume gerodet, ohne dass die rechtlichen Grundlagen dafür gesichert sind. Unter dem
Weitere Details zur Planung gibt es hier.
(Eine kürzere Zusammenfassung gibt es von der Grünen Jugend Hessen, die im Oktober 2019 von ihrer Partei fordert: Kein Ausbau der A 49!)