Mängel bei den Ausgleichsmaßnahmen

 

Dies soll eine Ausgleichsfläche für Kammolche sein. (14.3.21)

 

 

 

Dies ist ein Ausgleich für die gefällten Bäume: auf einer platten Wiese gesetzte Jungbäume, aus denen eine parkartige Anlage werden soll! Wenn sie nicht Im letzten Sommer mehrmals gewässert worden wäre, wäre die Hälfte der Bäume schon tot! (14.3.21)



Stellungnahme von September 2021

Die folgenden Mängel bei den Ausgleichsmaßnahmen wurden im Auftrag des Aktionsbündnisses "Keine A49" zusammengetragen und den Verantwortlichen im Bundestag im September 2020 vorgelegt. (Alles kursiv gedruckte ist aus den Stellungnahmen, der vollständige Text ist unten herunterladbar). Obwohl es Bedingung ist, dass diese Maßnahmen wie vorgeschrieben umgesetzt wurden, bevor ein Bau beginnen darf, ist weder eine Antwort erfolgt noch ein Baustopp.

 

Kritik an der Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen VII.9 A am Diebachsgraben  (Entwicklung von Ufergehölzen und Hochstaudenfluren) (Copyright Fotos: Aktionsgemeinschaft "Keine A49")

"1. Gelbspöttergehölz: Es wurden nicht nur wie geplant standortfremde, sondern in Teilbereichen weitgehend alle Gehölze entnommen. Das angepflanzte Gelbspöttergehölz wies zu den Zeitpunkten der Begehungen deutliche Trockenschäden auf. So waren alle Sträucher im oberen Bereich blattlos, manche Zweige an den Spitzen vertrocknet und nur ein Teil der Sträucher hatte aus dem Wurzelbereich heraus neu ausgetrieben. Die Sträucher waren zum Zeitpunkt der Begehung im Schnitt etwas über einen Meter hoch. Somit ist dieses Gehölz aus unserer Sicht als CEF-Maßnahme für den Gelbspötter nicht geeignet! Ebensowenig natürlich vor Ablauf einiger Jahre als Bruthabitat für sämtliche heckenbrütenden anderen Vogelarten."

Stellungnahme aus dem Regierungspräsidium in Gießen

Kommentar

 

Die Genehmigung der EU, das Naturschutzgebiet zu zerstören, u. a. folgender Bedingung: 

"Die Ausgleichsmaßnahmen werden entsprechend der Beschreibung in den Unterlagen, die die deutschen Behörden der Kommission übermittelt haben, durchgeführt und überwacht."

Wenn also eine Maßnahme nach Genehmigung des Planfeststellungsbeschlusses verworfen wird, entspricht die Umsetzung nicht den Unterlagen!

Stellungnahme aus dem Regierungspräsidium in Gießen



2. Kritik an der Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen VII.9 A am Diebachsgraben  (Entwicklung von Ufergehölzen und Hochstaudenfluren) 

"2. Hochstaudenfluren: Die Hochstaudenfluren sind auf Teilen der Ausgleichsfläche nur undeutlich von der angrenzenden ausgesäten „Extensivwiese“ zu unterschieden. Gefundene Arten der Hochstaudensäume sind hier im wesentlichen große Brennnessel (Urtica dioica) und verschiedene Distelarten sowie vereinzelt Mädesüß (Filipendula ulmaria). Bei der Begehung Ende Juli waren die Hochstaudenfluren teilweise schon gemäht. Der Zeitpunkt erscheint, auch aufgrund des allgemein lückig ausgeprägten Bestandes, zu früh. Das Mahdgut wurde nicht (vollständig) abtransportiert, obwohl dies laut Maßnahmenblatt zu geschehen hat. Hochstaudensaum Richtung Gelbspöttergehölz und L 3072 besteht wie an vielen Stellen fast ausschließlich aus Disteln (siehe oben)."

"3. Extensivwiesen mit 2-schüriger Mahd: Das ausgesäte Extensivgrünland ist sehr artenarm. Die vorhandene Vegetation entspricht wohl kaum der der eingesetzten Saatgutmischung. Die als Extensivwiese bezeichnete Fläche auf Blatt 2.4 enthält nicht das Artenspektrum, was man von einer Extensivwiese erwarten würde. Spezifische Arten der Extensivwiese sind kaum vorhanden. Das Mahdgut wurde nicht (vollständig) abtransportiert. Die planmäßig vorgesehene erste Mahd erfolgte im Brutzeitraum des Gelbspötters."

Stellungnahme aus dem Regierungspräsidium in Gießen

Kommentar

 

zu 3.1. Die Ausgleichsmaßnahmen mussten vor Beginn der Baumaßnahme umgesetzt sein, nicht erst im Zuge der Baumaßnahme 

zu 3.4. Wie kann es unklar sein, wer dafür verantwortlich ist? Die DEGES ist für die Ausgleichsmaßnahmen verantwortlich!

 



 

Kritik an der Ausführung der Maßnahmen am Bekassinenloch

 

3.1 Kritik an der Ausführung der Maßnahme XI.12.1 A und XI. 12.2 A"Es erfolgt entgegen dem Plan keine Mahd sondern eine Beweidung. Diese erfolgt mit einer nicht an die örtlichen Verhältnisse angepassten Stückzahl der Tiere. Auf einer Teilfläche ist eine zu hohe (Überbeweidung), auf der zweiten eine wesentlich zu niedrige Intensivität der Beweidung (Unterbeweidung) festzustellen. Beides führt zu einer stark eingeschränkten Eignung als Brut- und Rastgebiet für die Zielarten. 



3.3 Kritik an der Ausführung der Maßnahme XI.13.1 A 

Auch die Ackerbrache wird nicht wie geplant bewirtschaftet sondern vielmehr beweidet. Es fand wie in den Vorjahren keine Kiebitzbrut auf dieser Fläche statt."

 

Stellungnahme aus dem Regierungspräsidium in Gießen

Download
Stellungnahme Bekassinenloch im Auftrag des Aktionsbündnisses Keine A 49
Stellungnahme-AM-Bekassinenloch-reduzier
Adobe Acrobat Dokument 282.2 KB
Download
Stellungnahme Diebachsgraben im Auftrag des Aktionsbündnisses Keine A 49
Stellungnahme-AM-Diebachsgraben-reduzier
Adobe Acrobat Dokument 803.6 KB

Ungeachtet der Kritik an der Ausführung gibt es auch grundsätzliche Kritik an den Maßnahmen. Diese ist hier näher erläutert.