Grundsätzliche Kritik an den Ausgleichsmaßnahmen

Die folgende grundsätzliche Kritik bei den Ausgleichsmaßnahmen wurden im Auftrag des Aktionsbündnisses "Keine A49" zusammengetragen und den Verantwortlichen im Bundestag im September 2020 vorgelegt. (Alles kursiv gedruckte ist aus den Stellungnahmen, der vollständige Text ist unten herunterladbar). Es scheint, als ob es für Genehmigungen unerheblich ist, wie sinnvoll Ausgleichsmaßnahmen sind.

Neben der Kritik an der Ausführung gibt es auch grundsätzliche Kritik an der Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen VII.9 A am Diebachsgraben  (Entwicklung von Ufergehölzen und Hochstaudenfluren) (Copyright Fotos: Aktionsgemeinschaft "Keine A49") 

"Als Brutvögel des extensiv genutzten Offenlandes, die sich hier ansiedeln sollen, werden der Gelbspötter (CEF-Maßnahme) und die Turteltaube genannt. Eine Ansiedlung beider Vogelarten wäre hier aufgrund von fehlenden Strukturen schlecht möglich. Der Bach ist sehr tief eingeschnitten und war zudem bei der Begehung Ende Juli vollständig und bei der Begehung Anfang September weitgehend ausgetrocknet. Die fehlende Wasserführung ist auf die zeitgleich mit den Ausgleichsmaßnahmen durchgeführte Aushebung des Grabens mit ca. 1,5 Meter Tiefe und drei Meter Breite sowie der Ertüchtigung der Drainagen zurückzuführen. Dieser im Sinne der Ausgleichsmaßnahme kontraproduktive Eingriff fand auf dem sich im Besitz der DEGES befindlichen Gelände mit deren Kenntnisnahme statt und wurde weder in der Planung noch in der Ausführung verhindert und nicht durch geeignete Maßnahmen in seiner Wirkung entschärft. Grundsätzlich ist die fehlende Wasserführung des Baches zumindest im Sommer ein entscheidend limitierender Faktor für die Ansiedlung von Vögeln."

Dies ist die Antwort aus dem Regierungspräsidium:

Auch für das Bekassinenloch sind Maßnahmen nicht durchdacht

(Alles kursiv gedruckte ist aus den Stellungnahmen, der vollständige Text ist unten herunterladbar)

1) Maßnahme XI.8 A (Entwicklung Anlage von Blänken sowie einer Flutmulde)

"Als Brutvögel des extensiv genutzten Offenlandes, die sich hier ansiedeln sollen, wurden der Goldregenpfeifer, der Kampfläufer, der Kiebitz (alle CEF-Maßnahme), die Bekassine und die Turteltaube genannt. Eine Ansiedlung aller Vogelarten wäre hier aufgrund von fehlender Feuchtigkeit schlecht möglich. Die Flutmulde ist relativ stark eingeschnitten. Eine Vernässung findet nur im Bereich von maximal zwei Metern neben der Flutmulde statt. Eine messbare Anhebung des Grundwasserspiegels findet nicht statt. Die Blänken waren bereits im frühen Frühjahr weitgehend und bei den Begehungen von Mai bis heute vollständig ausgetrocknet. Für ca. eine Woche im Frühjahr 2020 war anlässlich eines Starkregenereignisses innerhalb kurzer Zeit, verbunden mit der Entwässerungswirkung der im Oberlauf befindlichen, teilweise stark drainierten Bereiche, eine weitgehende Überflutung gegeben. Diese fand in der Vergangenheit nur im 3- bis 5- Jahresrhythmus statt. Grundsätzlich ist die fehlende Anbindung der Blänken an die Flutmulde des Lamborn-Baches der entscheidend limitierende Faktor für die Ansiedlung von Vögeln. Der steinharte Boden ist für die Nahrungsfindung sowohl in der Brut als auch in der Rastzeit nicht gegeben." 

2. Maßnahme XI.12.1 A (Entwicklung von Extensivwiesen mit 2-schüriger Mahd), analog 12.2. A  (Entwicklung von Extensivwiesen mit 1-schüriger Mahd) (außer Mähzeitraum)  "Die geplante Entwicklung von wechselfeuchten bis feuchten Grünlandflächen und Nasswiesenbereichen mit einer ersten Mahd in der Zeit vom 05. bis 15. Juni ist für die Brut der Wiesenbrüter ungeeignet, da sich diese bis in den Juli ausdehnt. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Brut vernichtet wird. In Verbindung mit der Maßnahme XI.8 A ist die Entstehung von Nassbereichen weitgehend unmöglich." 

3. Maßnahme XI.13.1 A (Entwicklung und Sicherung von Ackerbrachen) Die Ackerbrache ist standortbedingt nährstoffreich. Dies führt zu einem starken Pflanzenwachstum. Bei einem nur zweijährigem Grubbern ist die Ackerbrache wegen der hochgewachsenen Pflanzenbestände für die Brut und die Rast der Wiesenvögel nicht geeignet. 


"Sinnlose Kosmetik für den Autobahnbau" ... titelte die Alsfelder Allgemeine am 19.3.20 einen Artikel über Ausgleichsmaßnahmen zum Naturschutz.

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