Bodenmanagementkonzept missachtet Vorgaben

Bodenmanagementkonzept mit Lücken

Aufgrund der großen Gefahren für das Grundwasser muss zu entsorgender Bodenaushub laut Planfeststellungsbeschluss zwischengelagert, unverzüglich deklariert und zeitnah abtransportiert werden. (PFB S. 62)

Im Verfahren zur geplanten Betriebsgeländeerweiterung von Ferrero heißt es seitens des Regierungspräsidiums Gießen: „Ein Wiedereinbau lediglich auf Basis einer organoleptischen Überprüfung und Bewertung ist nicht zulässig.“(vgl. Zeile 64 der der Einwendungstabelle vom 7.3.22) 

 

 

 

 

 

Das Bodenmanagementkonzept der Bau-ARGE sieht für den potentiell vergifteten Boden des WASAG-Geländes aber nichts dergleichen vor und es erlaubt, dass "organoleptisch" (also optisch und geruchlich) „unauffälliger“ Boden wieder eingebaut wird. 

Warum ist der Wiedereinbau auf Basis einer organoleptischen Überprüfung für Ferrero verboten, für die Autobahn aber erlaubt?


Überforderter Fachgutachter 

Im Bodenmanagementkonzept heißt es, dass trotz der „erfolgreichen Sanierung“ im WASAG-Gelände noch "abfalltechnisch relevante Schadstoffbelastungen" vor Ort vorhanden sind. Es gibt dennoch lediglich eine Sicherungsmaßnahme in dem Konzept zu den Altlasten im WASAG-Gelände: "Der Streckenabschnitt WASAG-Gelände wird von einem externen Fachgutachter begleitet. Ziel dieser Begleitung ist es, die Separierung von auffälligen bzw. potentiell abfallrechtlich relevanten Materialien sicherzustellen." 

 

Ein (!) Fachgutachter!? Zwei Tage vor dem Baustopp waren 16 LKWs im Einsatz, die insgesamt 242 Fuhren von Erde aus dem Bereich der Artilleriestraße in die Wasserschutzzone II abtransportierten. Wie genau soll ein Fachgutachter sicherstellen, dass auffälliges Material separiert wird?

 

Dass der Fachgutachter gar nicht alles Material sichten konnte, das zeigt der Endbericht zum Hexylfund. Dort wurde ein Bereich untersucht, in den Erde von der Artilleriestraße transportiert wurde. Dazu heißt es: "Wie zuvor bereits vermutet, wurden innerhalb der Dammaufschüttung keine organoleptischen Auffälligkeiten festgestellt."  

Mit PAK verunreinigte Mauerreste in der WSZ II

Bei der Sanierung wurden an vielen Stellen Belastungen mit hochgiftigem PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) gefunden. PAK ist z. B. in Teer enthalten. Der Grenzwert für den Wiedereinbau von PAK-haltigem Boden beträgt sowohl innerhalb wie außerhalb des WASAG-Geländes 3 mg/kg. Dieser Grenzwert wurde nicht immer eingehalten.

Rechts ist ein mit PAK verunreinigter Stein abgebildet, der am 19.3.23 in der Wasserschutzzone II zwischen Bauwerk 8 und 9 gefunden wurde. Er ist "organoleptisch" sehr auffällig, wurde aber trotzdem von der Artilleriestraße hierher verlagert.


Behauptete Schadlosigkeit

Das Bodenmanagementkonzept sieht - anders als der Planfeststellungsbeschluss es fordert - keine Deklarationsanalyse vor. Dort heißt es: "Unauffälliges Bodenmaterial ... kann im Baufeld schadlos wieder eingebaut werden". Allerdings ist unauffälliges Bodenmaterial keinesfalls sicher ohne Schadstoffe. Denn die giftigen Sprengstoffverbindungen sind erst bei sehr hohen Konzentrationen sichtbar: Boden darf nur mit einem Gehalt von bis zu 0.02 mg/kg Sprengstoff außerhalb des WASAG-Geländes wieder eingebaut werden, die Hexylklumpen an der Artilleriestraße enthielten aber 1.800 und 4.200 mg/kg, also die 90.000fache und 210.000fache Menge. Das zeigt überdeutlich, dass mit den Augen nicht erkennbar ist, ob Boden zu sanieren ist oder nicht. Und das macht es mehr als wahrscheinlich, dass belastete Erde in die Wasserschutzzone II verlagert wurde.

Zeitnaher Abtransport? Auch das nicht! 

 

 

Auch von dem im Planfeststellungsbeschluss geforderten zeitnahen Abtransport kann keine Rede sein:  die Haufen mit Hexyl lagen fast fünf Monate auf der Trasse, ohne dass der Boden unterhalb des Haufens abgedichtet gewesen wäre. Und da die Abdeckung immer wieder löchrig war, konnte Regen die dokumentierten Schadstoffe in den Untergrund schwemmen.