Planabweichungen am Joßklein

Beim geplanten Baukilometer 60 + 300.000 und 60 + 400.000 direkt an der Joßklein wurde die Böschung mit Split aufgeschüttet. Auch in einem weiteren Teilstück wurde der Flussverlauf mit weiteren Steinaufschüttungen verdichtet. Die gesamten Bäume wurden im Bereich des Flussabschnitts entfernt und die weitere Bearbeitung durch die Entfernung der Wurzelstöcke ist geplant.

Der Umgang mit der Joßklein ist im Planfeststellungsbeschluss anders festgehalten worden. (vgl. Seiten 207 des Planfeststellungsbeschlußes 4.3.5.2.4 Schadensbegrenzungsmaßnahmen) Da heißt es:

 

"Die Joßklein darf während des Brückenbaus weder gequert noch verrohrt werden.

Die Joßklein und deren unmittelbare Uferbereiche dürfen nicht durch Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen werden. Die erforderlichen Baustraßen haben sich an vorhandenen Wirtschafts- bzw. Forstwegen zu orientieren. Die zur Andienung der Baustelle erforderlichen Baustraßen unter dem Brückenbauwerk sind anschließend zurückzubauen. Die großräumige Andienung der Baustelle aus Richtung Süden hat über die A 49-Trasse zu erfolgen.

 

Die Baustraßen sind zur Aufrechterhaltung der Grundwasserströmungen und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes in der Aue auf Geotextil oder sog. Baggermatratzen zu führen (siehe Maßnahmenblatt 3 V).

Im Zuge der Bauarbeiten in der Joßkleinaue wird eine ökologische Baubegleitung durchgeführt, um die Vermeidung von Beeinträchtigungen zu überwachen."

 

 

Des Weiteren gibt es zwei angelegte Fahrwege aus abgeschnittenen Zweigen und Ästen, die mit weiteren blaubemalten Pflöcken (zwischen Baukilometer 60+400.000 und 60+800.000) markiert wurden. Im Planfeststellungsbeschluss steht allerdings, dass die bereits vorhandenen Wege für den Bau genutzt werden dürfen. Die zwei weiteren Schneisen, die von der eigentlichen Trasse im 90 Grad Winkel wegführen in die Joßkleinaue hinein, sind auch in den Karten nicht vorhanden. Dabei wurden kleinere Seitenarme, die parallel zur geplanten Trasse verlaufen, und zur Joßklein gehören, einfach zugeschüttet.


Insgesamt gibt es in diesem Bereich viele Zuflüsse bzw. Wasseransammlungen zur Joßklein, die nicht alle in den Karten (natureg) zu sehen sind (rechts in grün: der Bereich des FFH-Gebietes). 


Kreative Antworten

 

Die Antworten des Forstamtes Kirchhain sind kreativ:  

1.       Der im ersten Bild dargestellte Befund zeigt eine sog. Rückegasse, also keine Baustraße. Ein Rückbau ist daher nicht vorgesehen.

2.       Das zweite Bild zeigt einen Bereich auf der Trasse. Da die Trasse zum einen nicht mehr im Besitz von HessenForst ist und zum anderen nicht mehr Wald im Sinne des Gesetzes, ist hier von meiner Seite weder eine fiskalische noch eine hoheitliche Zuständigkeit gegeben.