Verstöße ohne Konsequenzen

Fehlende Regenrückhaltebecken

 

Die im Bau befindliche Trasse der A 49 (VKE 40) führt über weite Teile durch ein Trinkwasserschutzgebiet. Daher sind im Planfeststellungsbeschluss etliche Bestimmungen zum Wasserschutz aufgeführt, die die Sicherheit des Trinkwassers gewährleisten sollen.

Nach einer Nebenbestimmung im Planfeststellungsbeschluss (S.14) sind die Regenrückhaltebecken vor dem Bau der Trasse zu errichten, damit das Oberflächenwasser während der Bauphase gefasst werden kann. Dieser Bestimmung wird zuwider gehandelt, denn bereits jetzt ist die Versickerungsfähigkeit der Trasse an vielen Stellen so eingeschränkt, dass sich Seen bilden. Dieses Wasser wird weder gefasst noch gereinigt.  Die Vorhabenträgerin des Autobahnausbaus der A 49, die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) wurde bereits im September darauf aufmerksam gemacht, dass damit weitere Tätigkeiten auf der Trasse nicht zulässig sind. Sie hat bisher keine Konsequenzen gezogen.

Die Planfeststellungsbehörde verwies darauf, dass sie die Genehmigung erteilt hatte für die Verwendung von mobilen Regenrückhaltebecken anstelle der planfestgestellten. Aber auch solche mobilen Absetzbecken konnten auf der Trasse nicht gefunden werden.

 

 

 

Nach der ersten Anfrage an die DEGES wurde das oben abgebildete Becken eingerichtet. Nach Auskunft des Fernstraßenbundesamtes sei dies ein mobiles Regenrückhaltebecken, denn mobile bedeute temporär.  Was die übrigen Wasseransammlungen auf der Trasse angehe, seien diese unschädlich, es handle sich ja nur um Regenwasser. Dabei wird völlig ignoriert, dass Baugruben abgedeckt werden sollen, damit sich solche Wasseransammlungen nicht bilden.

 

Bisher haben weder Planfeststellungsbehörde noch das  Fernstraßenbundesamt in Leipzig die Fachaufsicht wahrgenommen und weitere Bautätigkeiten auf der Trasse gestoppt, bis die Regenrückhaltebecken in Betrieb genommen sind.

 

Das Problem wurde seitens des Fernstraßenbundesamtes  angeblich an höchster Stelle behandelt: die schriftliche Antwort ist allerdings nichtssagend: ohne jedes Argument wurde alles (inklusive der erforderten, aber nicht auffindbaren Null-Messung einer Grundwassermessstelle) für in Ordnung erkläört.

 

 

Mit der  dieser Antwort zeigt das Fernstraßenbundesamt, dass es kein Interesse hat, die Aussagen der Bauausführenden zu überprüfen und den Planfeststellungsbeschluss durchzusetzen. (Stand: 13.11.21)