Die Planfeststellungsbehörde behauptet, der Wasserschutz habe oberste Priorität. Aber erst zwei Jahre nach dem Einspruch gegen die Stellungnahme zur Wasserrahmenrichtlinie, erließ Tarek Al-Wazir eine nachträgliche Anordnung zum Wasserschutz. Diese ist völlig unzureichend.
Ungelöste Probleme beim Wasserschutz
1) Gift im Boden
»Nach dem zweiten Weltkrieg sind Sprengstoffreste in gigantischem Ausmaß ins Grundwasser geraten. TNT, Trinitrotoluol, wie das Teufelszeug heißt, ist leichter als Wasser, und es schwebt bis heute in Form einer Giftpfütze südlich von Stadtallendorf auf dem Grundwasserkörper. Eine ausgeklügelte Grundwasserbewirtschaftung reguliere die Strömungen im Untergrund so, dass das Gift nicht ins Trinkwasser gerate. Bei der kleinsten Störung sei das »Wasser für Vogelsberg und Frankfurt vergiftet«. Mit diesen Worten zitierte die Gießener Allgemeine im März 2020 einen versierten Biologen.
Hier geht es zu den vielen Problemen rund um die Altlasten, durch die die Trasse geplant ist.
2) Wasserschutzgebiet II
Es ist im Wasserschutzgebiet II nicht erlaubt, Kühe zu weiden, da ihre Ausscheidungen das Wasser gefährden. Auch Zelten ist nicht erlaubt. In den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RistWag) heißt es: "Die Zone II ist von Straßen freizuhalten. Ist aus zwingenden Gründen und nach Abwägung aller Gesichtspunkte des öffentlichen Wohls eine Straßenführung durch die Zone II nicht zu vermeiden, muss ein ausreichender Schutz des Gewässers auf jeden Fall gewährleistet sein." "Zwingende Gründe" liegen hier nicht vor und dass ein solcher Schutz in Anbetracht der zunehmenden Starkregenereignisse nicht gewährleistet werden kann, haben die jüngsten Hochwasserkatastrophen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bewiesen. Auch schon ohne solche Ereignisse liegen gravierende Mängel bei der Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers vor.
Hinweis: "Die Trasse verläuft von Bau-km 61+020 bis Bau-km 64+480 in der Wasserschutzzone (WSZ) II und von Bau-km 57+200 bis Bau-km 61+020 im direkten Grundwasserzustrom und somit der Zone II der Förderbrunnen FB 22 bis FB 31 der Wasserwerke Wohratal und Stadtallendorf des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke (ZMW)." (PFB S. 459)
3) Gefahr durch Starkregen und Überschwemmung
"Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Klein (vgl. Verordnung des Regierungspräsidiums Gießen vom 06.01.1995, Staatsanzeiger für das Landes Hessen Nr. 04/1995, S. 291) ist von dem Brückenbauwerk BW 11 „B 62 & Gleen“ sowie einem Teil der landschaftspflegerischen Maßnahmen betroffen." (PFB S. 459)
Wasserrecht bietet Möglichkeiten zum Ausbaustopp
Das vom Bundesverwaltungsgericht geforderte wasserrechtlichen Prüfung nachträgliche Gutachten zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie weist eklatante Versäumnisse auf. Zum Beispiel wurden wichtige Schwermetalle nicht untersucht. Außerdem wurde das Gutachten auf Basis von veralteten Grundlagen ohne Kenntnisse zum Grundwasser erstellt. Darin sieht Greenpeace - anders als der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/ Die Grünen) die Möglichkeit, den Ausbau zu stoppen:
"Grundsätzlich unterliegt jede wasserrechtliche Erlaubnis (die hier im Planfeststellungsbeschluss enthalten ist) dem sog. Besorgnisgrundsatz, und die Wasserbehörden können auch nachträgliche Anordnungen erlassen. Die Wasserbehörde untersteht hier dem hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz."
(Quelle: Gutachten "Rechtliche Optionen für den Dannenröder Wald: Rodungsstopp, Ergänzungsverfahren – ist das wirklich unmöglich?" Greenpeace, im Oktober 2020, S. 8)
Unabhängig von der Qualität ist die Trinkwasserversorgung von Mittelhessen auch quantitativ gefährdet: Erst 2019 wurde die Fördermenge um 1,4 Milllionen Kubikmeter erhöht. Durch die Asphaltierung wird die für das Trinkwasser notwendige Grundwasser-Neubildung massiv eingeschränkt. Deswegen investierte der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke bereits große Summen in die Sanierung von Brunnen und Leitungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das auf den Wasserpreis auswirken wird.
Warnung
Schon 2011 warnte der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke vor dem Risiko durch den Autobahnausbau für das Grundwasser. Der Geschäftsführer Karl-Heinz Schäfer bezeichnet die geplanten Arbeiten im September 2020 " wie eine Operation am offenen Herzen". Immerhin ist selbst im Gutachten der ahu als wahrscheinlich eingestuft, dass Brückenpfeiler in das Grundwasser hineinreichen.
David Bauer stellt am 24.11.20 ausführlich dar, dass das Land Hessen weitreichende Möglichkeiten hätte, den Ausbau zu stoppen, um das Trinkwasser zu schützen. Momentan sehen die Verantwortlichen trotzdem noch keinen Grund innezuhalten. Es ist zu hoffen, dass ein großer Druck der Öffentlichkeit sie dazu bringt, ihre Haltung zu ändern.
Eine Anfrage bei der Regierung wurde bislang ignoriert.
Andere Fragen wurden teilweise unzutreffend beantwortet.
Und das, obwohl im Landtag 2011 eine "ungünstige Trassenwahl" festgestellt wurde:
"Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Autobahn A49 - VKE 40 - sind auf Grund der ungünstigen Trassenwahl Fragen
zum Grund-, Trink- und Oberflächenwasserschutz sowie der Sprengstoffaltlastenproblematik aufgeworfen worden: Die geplante
Trasse der A 49 soll auf einer Strecke von 2,5 km durch den Bereich des Altlastenstandortes des ehem. Sprengstoffwerkes WASAG
im Bereich der Stadt Stadtallendorf führen. Dieser unter Altlastenverdacht stehende Bereich liegt zudem in der Schutzzone III a
der Trinkwasserbrunnen des Wasserwerkes Stadtallendorf des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke (ZMW), der größten
und bedeutendsten Trinkwassergewinnungsanlage Mittelhessens."
Das Thema Wasserschutz ist ein zentrales, das gegen den Ausbau der A49 spricht, wie verschiedene Seiten darlegen.
Die Grundwasserneubildung ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen, daher muss mit dem Wasser gut gehaushaltet werden ... -das steht in Widerspruch zum Autobahnausbau!