TNT-Nachweis in der Joßklein

 

Im Juli 2021 wurde in dem Flüsschen Joßklein TNT nachgewiesen. Der Wert ist das 3,2 fache des Geringfügigkeitsschwellenwertes. 

 

Das Regierungspräsidium antwortet auf die Übersendung des Analyseprotokolles, die Verunreinigung sei nicht "zwangsläufig auf die Bauarbeiten für die Autobahn zurückzuführen" und es sei nicht ersichtlich, "inwieweit die Baumaßnahmen konkret zu einer Verunreinigung in der Joßklein geführt haben sollen".

 

Allerdings: woher soll das TNT sonst kommen, wenn nicht von der Verlagerung von kontaminierten Material aus dem WASAG-Gelände?

 

Verlagerung von Erdaushub

 

Zu sehen ist rechts, wie Erdmassen im WASAG Gelände knapp nördlich der Main-Weser-Bahn ausgebaggert werden und unbeprobt  in die Joßkleinaue gebracht werden. 

Dabei gilt nach dem hessischen Baumerkblatt, dass Boden, bei dem Kontaminationen nicht ausgeschlossen werden können, vor der Verlagerung und auch vor dem Wiedereinbau zu beproben ist. 

 

Und an vielen Stellen ist gutachterlich bestätigt, dass trotz erfolgter Sanierung noch relevante Schadstoffe vor Ort befindlich sind.

 

Der Bereich zwischen Main-Weser-Bahn und Artilleriestraße war dabei von der Sanierung ausgenommen ...

 

 

 


weitere Belastungen

 

Auch im Elzerain wurde in einer Pfütze neben der Trasse  eine Kontamination festgestellt. Die einzig logische Erklärung ist die Auswaschung von sprengstofftypischen Verbindungen aus Bodenmaterial, das aus dem WASAG-Gelände hierher verbracht wurde. Laut Bodenmanagementkonzept ist das zulässig, solange keine Auffälligkeiten beim Aussehen oder Geruch festgestellt wurden. Und dass, obwohl im Bodenmanagementkonzept dokumentiert ist, dass noch relevante Schadstoffbelastungen vor Ort verblieben sind. Wahrnehmbare Auffälligkeiten zeigen sich allerdings erst bei hohen bis sehr hohen Kontaminationen.

...an verschiedenen Stellen

 

Auch an der K12 in Stadtallendorf, nördlich des WASAG  -wurde im Dezember 2021 TNT nachgewiesen. Woher soll diese dort erstmals gemessene Belastung kommen, wenn nicht von der großen Erdaufhäufung nördlich des WASAG-Geländes?


Keine vorherigen Analyseergebnisse notwendig?

 

Für Bürger gilt laut einem Informationsblatt des Regierungspräsidiums Gießen, dass zunächst Analyseergebnisse abgewartet werden müssen, bevor entschieden wird, wie mit Erdaushub zu verfahren ist . Dies fordert auch die Bundesbodenschutz-und Altlastenverordnung. Offenkundig missachtete die Bau-ARGE hier geltendes Recht.