Der diesjährige Baustopp-Kalender listet ab dem 1. Februar in sieben Wochen 49 Fakten auf, die zeigen, wie dringend ein Baustopp der A49 ist. Sie hätte nach dem Fazit aus der Umweltverträglichkeitsstudie erst gar nicht gebaut werden dürfen. Dort hieß es, dass keine konfliktarme Realisierung möglich ist und daher eine andere Lösung zur Entlastung der Ortschaften zu suchen sei.
Zusätzlich gibt es seither eine solche Fülle an Missständen bei den Planungen, der Vorbereitung, der Berechnungen, der Sorgfalt, der Dokumentation, der Kontrolle und der Konsequenzen, dass ein Baustopp unumgänglich ist. Und die beiden Teilbaustopps im Mai 2022 und im Mai 2023 zeigen, dass diese Möglichkeit jederzeit besteht. Denn die durch den Bau zerstörten und beeinträchtigten Schutzgüter Boden, Wasser, Mensch (mit den Teilbereichen Wohnumfeld, Erholung, Gesundheit durch Verlärmung und Luftschadstoffe), Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Klima und Landschaft sind so immens, dass sie durch nichts zu rechtfertigen sind - auch wenn Ferrero und die unter Vorsitz des Regierungspräsidenten von Gießen im Verein "Mittelhessen e.V." zusammengeschlossenen Firmen das anders sehen mögen. Die vielfältigen Klimaextreme und -katastrophen der letzten Zeit zeigen deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Und beim Bau der Autobahn offenbart sich ständig, dass die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Gegend nicht absehbar sind (Foto: Überschwemmung neben der Trasse im Natura 2000 Gebiet im Herrenwald, verursacht durch unkontrollierte Bauabwässer, die nicht gereinigt wurden, vom 31.3.23)
Der Baustoppkalender ist der vierte Kalender zur A49. Im ersten Jahr nach der Rodung solidarisierten sich im Danni-Kalender 49 Gruppierungen aus allen Teilen Deutschlands gegen die A49. In 2022 zeigte der Danni-Unrechtskalender an 49 Tagen viele Ausprägungen von Unrecht seitens der Regierenden, der Planfeststellungsbehörde, des Regierungspräsidiums, der Vorhabenträgerin, von finanzkräftigen Firmen vor Ort, Bauausführenden und von Polizist:innen. In dem Jahr folgte auf einen Hexylfund ein ca. dreimonatiger Baustopp, der nach einer Beprobung der Baugrube und der angeblichen Beprobung des ausgebauten Materials wieder aufgehoben wurde. Anfang 2023 listete der Danni-Skandalkalender an 49 Tagen Einzelheiten zu weiteren skandalösen Rechtsverstößen, Lügen, Missstände und Schlampereien in Bezug auf den Natur-, Wasser- und Bodenschutz. Es ist zu hoffen, dass nicht erst gehandelt wird, „ ... wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist," Das sind wir unseren Kindern und den nachfolgenden Generationen schuldig.
Der Baustopp-Kalender beginnt In der ersten Woche mit sieben Einzelheiten zu den mangelhaften Planungen. Täglich wird eine Einzelheit ausgeführt, u. a. das gigantische Biotopwertdefizit der Autobahn.
Hier geht es zu den Einzelheiten von Woche 1: Mangelhafte Planungen
Hier geht es zu den Einzelheiten von Woche 2: Mangelhafte Vorbereitung
Hier geht es zu den Einzelheiten von Woche 3: Mangelhafte Dokumentation
Hier geht es zu den Einzelheiten von Woche 4: Mangelhafte Sorgfalt
Hier geht es zu den Einzelheiten von Woche 5: Mangelhafte Berechnungen
Hier geht es zu den Einzelheiten von Woche 6: Mangelhafte Kontrolle
Hier geht es zu den Einzelheiten von Woche 7: Mangelhafte Konsequenzen
Woche 1: Mangelhafte Planungen
1.2.24 Biotopwertdefizit von 54.178 Punkten
2.2.24 Fehlende Berücksichtigung der Richtlinien zur Entwässerung
3.2.24 Falsche Basis für die Sanierung
4.2.24 Mangelhafte Vorgaben beim Bodenschutz
5.2.24 Zufahrtsweg am Schmitthof nicht vorhanden
6.2.24 Zuwegung zur Fernableitung unter der Straße
7.2.24 Tieferlegung in Maulbach nicht ohne Sprengungen möglich
Woche 3: Mangelhafte Dokumentation
15.2.24 Keine Dokumentation der Verlagerungen im Mai 2021
16.2.24 Keine Dokumentation des Bodens auf dem Parkplatz der Hessenkaserne
17.2.24 Keine Dokumentation der Aufschüttung an der Joßkleinbrücke
18.2.24 Keine Dokumentation der ersten Abgrabung nördlich der Main-Weser-Bahn
19.2.24 Keine Dokumentation der Dammaufschüttung südlich des Dannenröder Forstes
20.2.24 Ungenaue Angaben der Aus- und Einbauorte
21.2.24 Fehlende Entsorgungs- und Verwertungshinweise im Haufwerkskataster
Woche 5: Mangelhafte Berechnungen
29.2.24 Zusätzliche Rodungsflächen
1.3.24 Verwendung von alten Starkregendaten
2.3.24 Mangelhafte Untersuchungen zur Grundwasserfließrichtung
3.3.24 "Einfache Berechnung"
4.3.24 Neue "Entwässerungsmulde" Homberg
5.3.24 Änderung der Einzugsgebiete
6.3.24 Neue Messungen
Woche 7: Mangelhafte Konsequenzen
14.3.24 Ungereinigte Ableitung
15.3.24 Illegale Verlagerung von Erde von F 7 und F12
16.3.24 Keine Untersuchung an der Artilleriestraße
17.3.24 Schreddern trotz Baustopp
18.3.24 Keine Nachuntersuchung von Erde aus kontaminierter Baugrube
19.3.24 Unzureichende Nachbeprobung
20.3.24 Nachgewiesene TNT-Belastung
Woche 2: Mangelhafte Vorbereitung
8.2.24 Keine "Freimessung" auf einer Strecke von 600 Metern
9.2.24 Keine Freimessung an den gesprengten SMG-Gebäude 3107 und 3109
10.2.24 Keine Freimessung an den gesprengten Hexa-Packhäuser 3084 und 3085
11.2.24 Freimessung durch die Bau-ARGE selber
12.2.24 Unzureichende Bemessungsgrenze
13.2.24 Mangelhafte Sanierung von dokumentierten Altkanälen
14.2.24 Keine rechtzeitige Überprüfung der "Abwehrbrunnen"
Woche 4: Mangelhafte Sorgfalt
22.2.24 Mangelhafte Sicherung von Baugruben im WASAG-Gelände
23.2.24 Mangelhafte Entwässerung in der Wasserschutzzone II
24.2.24 Entwässerung außerhalb der Trasse außer Kontrolle
25.2.24 Mangelhafte Separierung von Straßenaufbruch im WASAG-Gelände
26.2.24 Mangelhafte Beprobung von Straßenaufbruch im WASAG-Gelände
27.2.24 Mangelhafte Reaktion auf PAK-Funde im WASAG-Gelände
28.2.24 Unzureichende Beprobung von Kanalrohren
Woche 6: Mangelhafte Kontrolle
7.3.24 Mangelhafte Kontrolle der Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses
8.3.24 Mangelhafte Kontrolle der Baumaßnahmen und Rodungen
9.3.24 Mangelhafte Kontrolle der Bauausführung
10.3.24 Mangelhafte Kontrolle der Auflagen zur Sprengung zum Anwohner:innenschutz
11.3.24 Sprengprotokolle offenbaren fehlende Messungen und Überschreitungen der Messwerte
12.3.24 Mangelnde Kontrolle der Einbaulisten
13.3.24 Mangelnde Kontrolle der Kampfmittelräumung