Laut dem Planfeststellungsbeschluss (S. 53) ist ein Bodenmanagementsystem einzurichten mit dem Ziel der gesonderten Erfassung und Entsorgung/Verwertung von Bodenmassen für ggf. mit Schwermetallen belastete Böden und mit Sprengstoff belastete Böden aus dem WASAG-Gebiet. Eine solche Erfassung sieht das Bodenmanagementkonzept der Bau-ARGE ÖPP A49 allerdings nicht vor. Dort heißt es: "Die Massenbewegungen ohne Zwischenlagerung werden nicht separat dokumentiert. Sie sind über die Ausführungsplanung und Aufmaße sowie den Massenverteilungsplan der Bau-Arge nachvollziehbar." Das ist allerdings unzutreffend. Denn der Massenverteilungsplan ist nur eine schematische Darstellung der Verteilung des Bodens, der mit den tatsächlichen Verlagerungen nichts gemeinsam hat. Und obwohl bekannt ist, dass Boden im WASAG-Gelände schadstoffbelastet sein kann, auch wenn er unauffällig sein kann, erlaubt das Bodenmanagementkonzept, dass "unauffälliges Bodenmaterial ... im Baufeld schadlos wieder eingebaut werden" kann. Das widerspricht der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung. Dass die Fuhrscheinlisten lückenhaft sind, war bereits Bestandteil im Danni-Skandalkalender - in dieser Woche wird das genauer ausgeführt, um aufzuzeigen, dass die vom Regierungspräsidium Mitte Januar 2024 behauptete "genaue Dokumentation" lückenhaft ist. (Foto: Haufwerke im WASAG-Gelände, 2.9.23)
15.2.24 Keine Dokumentation der Verlagerungen im Mai 2021
Im April und Mai 2021 fanden umfangreiche Erdarbeiten zur nicht planfestgestellten Verlegung einer Gasleitung südlich der Artilleriestrasse statt. Die umfangreichen Bodenmassen wurden teilweise verlagert - u. a. an die ca. 200 Meter entfernte Artilleriestraße. Hierüber gibt es in den Fuhrscheinlisten keine Informationen, obwohl Im Bereich der VKE 30 außerhalb des WASAG-Gelände Transporte auch über eine Entfernung von nur 35 Meter dokumentiert sind - und Ausgrabungen ohne Verlagerung!
16.2.24 Keine Dokumentation des Bodens auf dem Parkplatz der Hessenkaserne
Fast zwei Jahre lang lagerte Waldboden auf dem Parkplatz der Hessenkaserne. Die Fuhrscheinlisten enthalten keine Angaben zur Herkunft dieses Bodens (anders als die Protokolle von zwei hier genommenen zwei Proben!). Der Transport von Waldboden auf den Sportplatz der Hessenkaserne hingegen ist in den Fuhrscheinlisten dokumentiert. Das ist insofern irritierend, als rund um das Haufwerk ein kleines Betonmäuerchen errichtet wurde. Aber auch dieses konnte den umliegenden Boden nicht vor ungewöhnlichen Verfärbungen schützen. Inzwischen ist dieser Boden zum Großteil abtransportiert und mutmaßlich in der Trasse eingebaut (aktuelle Fuhrscheinlisten liegen noch nicht vor).
17.2.24 Keine Dokumentation der Aufschüttung an der Joßkleinbrücke
Dieses Foto vom 17. Juli 2021 zeigt, dass bereits zu diesem Zeitpunkt Erde an der Joßkleinbrücke aufgeschüttet worden war. Diese Aufschüttung ist nicht Bestandteil der Fuhrscheinlisten, denn diese beginnen erst am 19. Juli 2021. Damit gibt es weder Kenntnis darüber, woher diese Erde stammt, noch war sie Bestandteil der Nachbeprobung von aus dem WASAG-Gelände verlagertem Boden.
18.2.24 Keine Dokumentation der ersten Abgrabung nördlich der Main-Weser-Bahn
Auf dem Foto vom 17. Juli 2021 sind deutliche Abgrabungen im WASAG-Gelände nördlich der Main-Weser-Bahn zu sehen. Diese Abgrabungen sind nicht Bestandteil der Fuhrscheinlisten. Denn diese beginnen erst mit dem 19. Juli 2021. Das bedeutet, dass diese Erde auch im Rahmen der Nachbeprobung nicht untersucht worden sein kann. Denn diese Nachuntersuchung erfolgte auf Basis der Fuhrscheinlisten. Und sie umfasste nur die Oberfläche der Dammaufschüttung. Diese an den Gleisen der ehemaligen WASAG-Bahn abtransportierte Erde ist aber am wahrscheinlichsten an der Oberfläche kontaminiert, lag zuunterst in den Dammaufschüttungen und wurde demnach nicht beprobt.
19.2.24 Keine Dokumentation der Dammaufschüttung südlich des Dannenröder Forstes
Die Dammaufschüttung südlich des Dannenröder Forstes kommt in den Fuhrscheinlisten nicht vor. Diese war bereits im Mai 2021 begonnen worden (vgl. Foto). Für die mündliche Behauptung von Bauverantwortlichen, die hier eingebrachte Erde stamme nicht aus dem WASAG-Gelände, gibt es daher keinerlei Beweis. Und auch hier wurde keine Erde nachbeprobt.
20.2.24 Ungenaue Angaben der Aus- und Einbauorte
Die Fuhrscheinlisten enthalten teilweise sehr präzise Angaben zum Aus- und Einbau (z. B. 53:500). Diese beziehen sich allerdings (fast) ausschließlich auf die VKE 30. Für die Erde aus dem WASAG-Gelände wurden überwiegend sehr weiträumige Ortsangaben gemacht. Z. B. umfasst die Angabe BW 3-4 eine Strecke von über 600 Metern. Von wo genau die Erde also stammt, ist nicht mehr nachvollziehbar. Zusätzlich schreibt das Regierungspräsidium, die direkt an der Artilleriestraße (Bauwerk 3) gelegene Baugrube, aus der das Hexyl stammt, sei mit BW 2-3, BW 3 und auch mit BW 3-4 bezeichnet! (Antwort auf Frage 1)
21.2.24 Fehlende Entsorgungs- und Verwertungshinweise im Haufwerkskataster
Über Erde, die auf der Baustelle in Haufwerken separiert wurde, wird ein Haufwerkskataster geführt. Hier sollen Herkunftsort, Menge, Datum der Beprobung, Ergebnis der Beprobung und der Ort des Wiedereinbaus oder der Entsorgung dokumentiert sein. Beprobt wurden aber nur die wenigsten der Haufwerke und bei den beprobten Haufwerken fehlen einige Ergebnisse. Auch liegen für die wenigsten Haufwerke Informationen über den Ort des Wiedereinbaus vor. Damit ist es nicht ausgeschlossen, dass sie - auch mit Kontaminationen - nach Gonderskirchen transportiert wurden (Foto).
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