Strafanzeigen wegen ignorierter Gefahren beim Bodenschutz (23.5.22)
Trotz der nachgewiesenen Hexyl-Belastungen im nicht sanierten Bereich des WASAG-Geländes werden erforderliche Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers nur unzureichend umgesetzt und an manchen Stellen sogar missachtet. Daher wurden wegen der im Folgenden aufgelisteten Versäumnisse ebenso wie wegen der Missachtung des Baustopps im Herrenwald Strafanzeigen gestellt wegen möglicher Bodenverunreinigung nach § 324a.
1) Im Bereich der Artilleriestrasse sind die Baugruben nicht abgedeckt (Foto 1), obwohl in den Kurzberichten zum Grundwassermonitoring des WASAG-Geländes immer und immer wieder die Warnung zu lesen ist, dass Einträge von Niederschlagswasser oder Sickerwasser über offene Baugruben in das unterliegende Festgestein unbedingt zu vermeiden sind.
Der Aufforderung, diese Empfehlung umzusetzen, wurde bereits im Winter – ohne Begründung - keine Folge geleistet, obwohl sich in der Baugrube an der Main-Weser- Bahn ein ganzes Schwimmbad angesammelt hatte (Foto 2) Erst als Zweifel an der Stabilität der Bahnstrecke geäußert wurden, wurde das Wasser abgepumpt – in die Kanalisation der Herrenwaldkaserne.
Sowohl die Nicht-Abdeckung wie auch diese Einleitung sind schwer verständlich, ist doch bereits in den Grundlagen zur Beauftragen der Sanierung dokumentiert, dass Voruntersuchungen eine erhebliche Überschreitung der relevanten Schwellenwerte in Niederschlagswasser in belasteten Bereichen aufwiesen. Daher war eine Abwasser-behandlungsanlage Bestandteil der Genehmigung der Sanierung. Dort wurde aus den Baugruben abgeschöpftes Wasser nach einer Zwischenlagerung in Sammelbehältern gereinigt.
2) Bei den – entgegen dem Planfeststellungsbeschluss nicht beprobten - Altkanälen, die dem Regierungspräsidium von Anwohner:innen gemeldet wurden, obwohl sich deren Existenz in alten Plänen ersehen lässt, soll anscheinen ein lächerliches Vlies den Eintrag von Schadstoffen verhindern (Foto 3 vom 21.5.22). Wenn sich mithilfe eines einfachen Stückes Stoff sprengstoff-typische Kontaminationen herausfiltern ließen, würde der Zweckverband mittelhessische Wasserwerke sicherlich nicht ein Vermögen für Aktivkohle ausgeben, die das Wasser von ebendiesen Giftstoffen reinigt. Diese Vorgehensweise ist skandalös, ist doch in der Grundlage der Beauftragung zur Sanierung dokumentiert dass Wasserproben aus der Altkanalisation hohe Konzentrationen an sprengstofftypischen Verbindungen aufweisen.
Zusätzlich nährt das Vlies den Verdacht, dass es den von der DEGES behaupteten Saugwagen nicht gibt, der in der Zeit, in der die Regenrückhaltebecken nicht wie im Planfeststellungsbeschluss vorgeschrieben fertig gestellt sind, laut Nachricht der DEGES „Pfützen“ zeitnah aufnimmt und temporären Absetzbecken zuführt. Welche Funktion der in der Nähe befindliche Containerwagen (Foto 4) hat, bleibt daher rätselhaft.
3) Noch nicht einmal die relativ einfache Vorschrift, kontaminierte Haufwerke so abzudecken, dass Regenwasser keine Belastungen ausspülen kann, wird ordentlich umgesetzt, ist doch in der Plane ein deutlicher Riss zu erkennen (Foto 5). Und die Haufwerke mit den Mauersteinen, die das Regierungspräsidium für eine mögliche Ursache des Hexyl-Fundes hält (Foto ), sind überhaupt nicht abgedeckt (Foto 5), obwohl bei den Schredderarbeiten, die selbst nach Verhängung des Baustopps noch durchgeführt wurden, auch alte Kanalrohre und mutmaßliche giftige PAK-Klumpen mitverarbeitet wurden (Foto 6)
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Gefahren, die der Ausbau der A49 mit sich bringt, von den Verantwortlichen ignoriert werden, obwohl im Erläuterungsbericht Bodenuntersuchungen gewarnt wird, dass eine Beeinträchtigung des Wassergewinnungsgebietes der Wasserwerke Stadtallendorf nicht ausgeschlossen werden kann.
Die dokumentierte Missachtung von wichtigen Bestimmungen muss Konsequenzen haben. Alles andere ist ein Zeichen dafür, dass die Aufsichtsbehörden ihre Kontrollfunktion nicht ausreichend wahrnehmen und den Schutz der Bevölkerung nicht durchsetzen.
Es ist außerdem erforderlich, umgehend sämtliche der missachteten Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vollumfänglich durchzusetzen, ein hydrogeologisches Modell zu erstellen und gemäß dem hessischen Handbuch Altlasten eine Sickerwasserprognose durchzuführen. Nur auf dieser Basis ist es möglich, ein Grundwassermonitoring einzurichten, das das dann ermittelte Abstromgebiet des WASAG-Geländes gründlich genug überwacht, um die Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten. Alles andere ist ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und macht den sofortigen Entzug der wasserrechtlichen Erlaubnisse notwendig.
Foto 1 Wasseransammlung am 21.5.22
Foto 2 Wasseransammlung am 9.1.22, Weitere Fotos hier.
Foto 3: Wasseransammlung unterhalb von Altkanälen vom 21.5. 22
Foto 4: Containerwagen vom 21.5. 22
Foto 5: großer Riss in der Plane des Haufens mit dem beprobten Hexyl (21.5. 22), vorne links ein Teil von einem nicht abgedecktem Haufen von Schreddermaterial, weitere Fotos sind hier.
Foto 6: mutmaßlicher PAK-Klumpen vor dem Schreddern (8.5. 22), weitere Fotos hier.